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Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • M-Dax

    Der Mid Cap DAX ist ein Index für Unternehmen aus dem sogenannten Mid–Cap–Segment. Er umfasst 70 Werte. Dies sind die 70 Werte des DAX 100, die nicht im DAX enthalten sind. Der M-Dax wird sowohl als Performance–/ wie auch als Kursindex berechnet. 

  • Makler

    Der Begriff des Maklers bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen.

    Das gesetzliche Leitbild dieses Berufs kommt im deutschen Zivilrecht in den Bestimmungen über den Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB) bzw. über den Handelsmakler (§§ 93 ff. HGB) zum Ausdruck. Bekannt ist vor allem das Makeln von Grundstücken oder Mietverhältnissen, sowie von Wertpapieren und Bekanntschaften mit Heiratsabsicht. Grundsätzlich bedarf jeder Makler einer besonderen Erlaubnis nach § 34c GewO. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausführung des Berufs sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

    Der Versicherungsmakler, auch als Broker bezeichnet, ist an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt. Seine Loyalität besteht in erster Linie dem Kunden bzw. Mandanten gegenüber.

    Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (Versicherungsvermittlergesetz) vom Dezember 2006 muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge mit Begründung eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluss erstellen, sofern der Kunde darauf nicht verzichtet oder wenn der gewählte Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Es muss von allen Gesprächspartnern unterzeichnet und dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ein Verzicht durch den Kunden auf eine Beratungsdokumentation kann sich im Streitfall nachteilig für ihn auswirken - deshalb muss diese Information über evtl. Nachteile im "Beratungs- und Dokumentationsverzicht" schriftlich niedergelegt werden.

    Ergänzend zum Maklervertrag/-auftrag gibt es die dazugehörige "Maklervollmacht". Letztere legitimiert den Makler nach außen, z.B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften als Sachwalter des Kunden. In dieser Vollmacht ist in Kurzform der Umfang der mit dem Mandanten vereinbarten Vollmachten beschrieben. Die Vollmacht legt der Makler bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z.B. im Auftrage des Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine Schadensregulierung anmeldet.

    Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).

     

  • Managementgebühren

    Unter Managementgebühren versteht man die in Investmentfonds anfallenden Kosten des Fondsmanagements. Bei aktiv gemanagten Fonds umfassen sie die Personalkosten des Fondsmanagers und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Die Aufgabe des Fondsmanagers besteht darin, die angestrebte Zielrendite des Fonds zu erreichen und dabei seine eigenen Kosten zu kompensieren.

    Managementgebühren aktiver Fonds betragen je nach Fondsart zwischen 1,0 und 2 Prozent des Fondsguthaben.   

    Wissenschaftliche Untersuchungen der Universität von Chicago haben bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts gezeigt, dass aktive Fondsmanager von Aktienfonds zu über 80 Prozent nicht in der Lage sind, eine über dem Marktdurchschnitt liegende Rendite zu erzielen. Maßgeblich daran beteiligt sind die Managementgebühren und Kosten der Fonds.

    Indexfonds und Exchange Traded Funds (ETFs), ohne aktives Fondsmanagement, setzen sich daher nach den institutionellen Investoren immer stärker auch bei Privatanlegern als kostengünstige Alternative zu aktiven Fonds durch. 

  • Market Impact Kosten

    Market Impact Kosten (Market Impact=Markteinfluss) entstehen im Gegensatz zu allen anderen Fondskosten nicht in Form von Gebühren, sondern aufgrund von hohen Wertpapierhandelsvolumen mit großen Summen an verwalteten Anlegergeldern.

    Wertpapierkäufe und -verkäufe unterliegen dem Naturgesetz der Märkte, nach dem bei steigender Nachfrage die Kurse steigen und bei sinkender Nachfrage die Kurse nach unten gehen. Dieses Schicksal ereilt auch die Fondsmanager großer Fonds, die entsprechend große Geldzuflüsse und -abflüsse verwalten. Im Gegensatz zu einem Privatanleger, der zu einem gegebenen Zeitpunkt 100 Stück einer Aktie kauft oder verkauft, muss ein Fonds oft mehrere tausend oder sogar zehntausend Aktien eines Unternehmens kaufen, um das Geld seiner Investoren anzulegen. Damit treibt ein Fonds zumindest kurzfristig den Preis für die betroffenen Aktien hoch. Das gleiche geschieht im umgekehrten Fall beim Verkauf. Wenn mehrere tausend Aktien auf einmal verkauft werden müssen, so kann meistens nicht der gleich hohe Preis erzielt werden, als wenn es nur ein paar hundert Aktien wären.

    Diesen Effekt nennt man auch Market Impact und die durch die schlechteren An- und Verkaufspreise resultierenden Kosten sind die sogenannten Market Impact Kosten.

  • Market Maker

    Market Maker treten am Zweitmarkt für britische Kapitallebensversicherungen als Makler auf. Die Market Maker werden von der Financial Services Authority, der britischen Finanzmarktaufsicht, zugelassen und kontrolliert.

  • MBI

    Als MBI (Management Buy-In) bezeichnet man die Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management. 

  • MBO

    Als MBO (Management Buy-Out) bezeichnet man die Übernahme eines Unternehmens durch das eigene Management. 

  • Mezzanine Finanzierung

    Diese Finanzierungsform nimmt eine Mittelstellung zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung ein. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Direktbeteiligung nicht möglich ist, andererseits die Eigenkapitalausstattung eine weitere Aufnahme von Kreditmitteln nicht zulässt – z.B. infolge starken Wachstums.

     

  • Mid Caps

    Als Mid Caps bezeichnet man mittelgroße börsennotierte Unternehmen mit entsprechend mittelhoher Börsenkapitalisierung.

  • Mindestzeichnungssumme

    Die Mindestzeichnungssumme bestimmt den kleinsten Zeichnungsbetrag, mit dem ein Investor einem geschlossenen Fonds beitreten kann. 

  • Mischung und Streuung

    Dem Prinzip der Mischung und Streuung folgt ein Anleger, der sein Anlagekapital in verschiedene Investitionen streut. Dabei wird das Portfolio des Anlegers möglichst breit aufgestellt um das Risiko zu minimieren.

  • Modellrechnung

    Modellrechnungen dienen in der Lebens- und Rentenversicherung dazu, den Verlauf und die Ergebnisse von Angebotsrechnungen zu illustrieren. Sie sind unverbindlich und sollen dem Kunden den möglichen Vertragsverlauf vor Augen führen.

    Modellrechnungen bei Fondsgebundenen Policen unterstellen eine Wertentwicklung nach Kosten. Da die laufenden Kosten von aktiv gemanagten Fonds z.B. 8 Prozent betragen können, müsste die Wertentwicklung eines Fonds vor Kosten 17 Prozent betragen, wenn eine in der Modellrechnung zugrunde liegende Wertentwicklung von 9 Prozent erzielt werden soll. Dies ist jedoch eine aufgrund der langfristigen Vertragsdauern unrealistische Annahme.

    In die Modellrechnung fließen ganz oder teilweise Kickback-Zahlungen der Fondsgesellschaften ein, die die Versicherer den Kunden zur Verbesserung der Überschüsse zuwenden.

    Ab 1.1.2015 müssen neben den Kosten des Policenmantels auch die laufenden Kosten der beinhalteten Fonds dargestellt werden. Der Gesetzgeber hat es jedoch verabsäumt, klare Regelungen für die Erfassung der Fondskosten zu erlassen. Somit ist es den versicherern überlassen, auf welche Weise sie Fondskosten in ihren Modellrechnungen und Produktinformationsblättern ausweisen. Da unterschiedliche Kostendarstellungen das Ergebnis der Modellrechnung erheblich beeinflussen, ist ein Angebotsvergleich auf Basis der Kapitalabfindungsbeträge derzeit nicht möglich und würde u.U. zu verzerrten, falschen Ergebnissen führen.

    Die Aufgabe der Honorarberatung als Vertretung vollständiger Kostentransparenz besteht auch darin, diese Zusammenhänge für den Kunden zu verdeutlichen und zu quantifizieren.