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Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • Immobilienfonds

    Offene Immobilienfonds legen ihre Mittel weitestgehend in unbebauten und bebauten Grundstücken, Erbbaurechten sowie Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften an. Die Anlage erfolgt regelmäßig in überwiegend gewerblich genutzten Objekten. Das Portfolio besteht aus zahlreichen Objekten, häufig 50 bis 100.

    Offene Immobilienfonds dürfen, je nach Vertragsbedingungen, weltweit investieren, um von den Entwicklungen aussichtsreicher ausländischer Immobilienmärkte zu profitieren. Zur Wertentwicklung tragen Miet- und Zinseinnahmen sowie die - in der Regel steuerfreien – Wertsteigerungen der Immobilien bei.

  • IMO

    Internationale Maritime Organisation

    1958 gegründete Unterorganisation der UNO mit Sitz in London. Sie ist eine beratende, zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation mit derzeit 124 Mitgliedern. Ihre Hauptaufgaben sind die Verbesserung der Schiffssicherheit sowie die Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe. 

     

  • Index

    Ein Index bildet in der FInanzmathematik die Kursentwicklung von Aktien- oder Rentenmärkten ab und dient Kapitalanlegern als Orientierungshilfe. Der Indexberechnung liegen besonders wichtige, den Markt bestimmende, Wertpapiere verschiedener Branchen oder alle notierten Titel zugrunde. 

     

  • Inflation

    Unter Inflation verstand man ursprünglich die Ausweitung der Geldmenge eines Staates über das Wachstum seiner Waren und Dienstleistungen hinaus. Sobald die erhöhte Geldmenge in den Umlauf gelangt, sind die Folgen ein Anstieg des allgemeinen Preisniveaus und damit einhergehend Kaufkraftverlust des Geldes und Geldvermögens.

    Seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts, werden mit Inflation die Teuerungsrate einer Währung innerhalb eines bestimmten Beobachtungszeitraums und der daraus resultierende Anstieg des allgemeinen Preisniveaus sowie des Kaufkraftverlustes ausgedrückt. Hierzu bedient man sich Warenkörben, die die typischen Artikel eines Haushalts beinhalten.

    Bei langfristigen Sparvorgängen, vor allem in der Altersvorsorge, müssen inflationsbedingte Kaufkraftverluste mit berücksichtigt werden, wenn das geplante Versorgungsniveau erhalten bleiben soll.

  • Inflationssicherheit

    Alle Investitionen in Sachwerte bieten eine Inflationssicherheit (Beteiligungen an Schiffen, Flugzeugen, Immobilien etc.). Offene Immobilienfonds sind in der Regel durch Mietverträge, die an den Lebenshaltungsindex gebunden sind, gegen die Inflation abgesichert. Anlagen in Geldwerten (z.B. Sparbücher, Termingelder, Bausparverträge, Lebensversicherungen mit festen Beiträgen, Zertifikate etc.) haben keinen Inflationsschutz. Hier wird der Geldwert auf Grund der geringen Rendite von der Inflation aufgezehrt. 

  • Informationspflichtenverordnung

    Die Informationspflichtenverordnung zur Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes trat zum 01.01.2008 in Kraft. Sie regelt die Informationspflichten, die Versicherungsgesellschaften dem Kunden oder Interessenten gegenüber haben und auf welche Weise diese zu erfüllen sind. So wird in ihr das Produktinformationsblatt (PIB) definiert, das allen Interessenten von Versicherungen vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags auszuhändigen ist.

    Nach der gesetzlichen Regelung sind deshalb künftig im Produktinformationsblatt auch alle für den konkret angebotenen Vertrag entstehenden Kosten im Einzelnen anzugeben. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung nennt hierbei zunächst die in die Prämie einkalkulierten Kosten. Dazu gehören insbesondere die Abschluss- und Vertriebskosten, aber auch alle sonstigen Kosten, die in die Prämie einkalkuliert sind und damit über die Prämie vom Versicherungsnehmer getragen werden. Maßgeblich sind die rechnungsmäßig angesetzten Kosten, nicht die tatsächlichen Aufwände, wobei laufende Zuschläge zur Deckung von Abschlussaufwendungen (sog. Amortisationszuschläge) mit auszuweisen sind. Die Kosten sind in Euro auszuweisen (§ 2 Abs. 2 Satz 1). 

    Der Verbraucher soll erfahren, welchen Betrag er effektiv als in den Prämien enthaltenen Kostenanteil an den Versicherer zahlen muss, wenn er den angebotenen Vertrag abschließt. Aufgrund der Intervention der Interessenverbände der Versicherungswirtschaft beinhaltete die Verordnung nicht die ursprünglich beabsichtigte volle Transparenz der Kosten. So wurde der Ausweis der Abschlusskosten mit der Höhe der rechnungsmäßigen Abschlusskosten begrenzt. In nahezu allen Fällen übersteigen jedoch die tatsächlichen Abschlusskosten die rechnungsmäßigen Abschlusskosten. 

    Seit 01.01.2015 werden in den Modellrechniungen der Fondsversicherer auch die Kosten der Investmentfonds mit ihrer Auswirkung auf die Rendite des Vertrages angegeben. Jedoch wird dabei im Allgemeinen nur die Total Expence Ratio - TER berücksichtigt, die lediglich die fixen Fondskosten wie Managementgebühren und Depotbankgebühren nicht aber Transaktionskosten, Performance-Fees und Market Impact Kosten beinhaltet. Diese nicht berücksichtigten Kosten betragen bei gemanagten Aktienfonds durchschnittlich genauso viel wie die in der TER berücksichtigten Kosten.           

  • Initiator

    Als Initiator bezeichnet man in der Finanzdienstleistung meist den Emittenten eines geschlossenen Fonds, auch Fondsinitiator genannt.  

  • Investmentanteile

    Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds.

  • IRR

    Internal Rate of Return - Methode des internen Zinsfußes

    Unter der Rendite einer Kapitalanlage ist die in Prozent – in der Regel auf Jahresbasis – ausgedrückte Verzinsung des angelegten oder gebundenen Kapitals zu verstehen. Abhängig von der Struktur der Kapitalanlagen gibt es verschiedene Methoden, Renditen zu berechnen. Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite gibt die Verzinsung des jeweils zu den Zahlungszeitpunkten in der Fondsgesellschaft gebundenen Kapitals an. Das jeweils gebundene Kapital ist das ursprünglich vom Anleger in die Fondsgesellschaft eingezahlte Kapital abzüglich aller an den Anleger bis zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt erfolgten Kapitalrückflüsse, insbesondere durch Ausschüttungen, Entnahmen, Steueranrechnungsbeträge und Steuerersparnisse. 

    Ein nach der IRR errechneter Zinssatz erlaubt keinen Rückfluss auf die Höhe des tatsächlich an den Anleger bis zur voraussichtlichen Beendigung des Fonds zurückfließenden Betrages. Nach der IRR–Methode ermittelte Renditen können nicht mit Renditen anderer Kapitalanlageprodukte (z.B. festverzinslichen Anlagen) verglichen werden, da diese regelmäßig von einer festen Bindung des gesamten ursprünglich investierten Kapitals bis zum Ende der Kapitalanlage ausgehen. IRR–Renditeangaben sollten daher nicht isoliert als Kriterium für Anlageentscheidungen herangezogen werden.

  • ISIN

    International Security Identification Number.

    Die ISIN dient der eindeutigen internationalen Identifikation von Wertpapieren. Sie besteht aus einem zweistelligen Ländercode (z.B. DE für Deutschland), gefolgt von einer zehnstelligen alphanumerischen Kennung.