Passwort vergessen

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es hier anfordern.

Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • Partizipation

    Von Partizipation spricht man, wenn Anleger an der positiven oder negativen Entwicklung einer Kapitalanlage beteiligt werden. Partizipationsquoten beschreiben dabei das Maß, in dem sie an der Wertentwicklung teilhaben. 

     

  • Passives Investieren

    Im Unterschied zum Aktiven Managen von Fonds oder Depots, bei dem der Fondsmanager oder Anleger versucht, durch die Antizipation von künftigen Kursentwicklungen (Spekulation) und dem daraus abgeleitetem Handel von  Wertpapieren den Markt zu schlagen, besteht das passive Investieren darin, langfristig investiert zu bleiben. Dabei wird versucht, möglichst ungeschmälert durch Management- und Transaktionskosten die Marktrendite zu erreichen. 

    Der passive Investmentstil (buy-and-hold-Strategie) beruht auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass die Erzielung einer, über der Marktrendite liegenden Outperformance, unter Berücksichtigung der Kosten, langfristig in weniger als 20 Prozent der Fälle möglich ist. Daher ist es für den Anleger aus Renditesicht lukrativer, einer konsequenten Buy-and-hold-Strategie zu folgen.

     

  • Pensionssicherungsverein

    Der Pensionssicherungsverein a.G. (PSV) ist eine von der deutschen Wirtschaft initiierte Institution, die die Absicherung von gesetzlichen Ansprüchen der Arbeitnehmer aus betrieblichen Versorgungszusagen bei Insolvenz oder wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers übernimmt. Abgesichert werden die Ansprüche aus allen nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Die Finanzierung des PSV geschieht im Umlageverfahren. Alle Unternehmen, die Versorgungszusagen innerhalb der nicht versicherungsförmigen Durchführungswege erteilt haben, entrichten aus den nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAvG) zu sichernden, unverfallbaren Ansprüchen der Arbeitnehmer Beiträge an den PSV.    

    Damit besitzt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland eine wirkungsvolle Absicherung der Arbeitnehmer. 

    Die versicherungsförmigen Durchführungswege unterfallen nicht der Absicherung durch den PSV. Die Versicherungswirtschaft hat als Insolvenzsicherung eine eigene Versicherungsgesellschaft, die Protektor Lebensversicherungs AG gegründet, die bei wirtschaftlicher Notlage von Versicherungsgesellschaften die Ansprüche der Kunden befriedigen soll. Im Unterschied zum PSV, der seit Inkrafttreten des BetrAVG (1974) existiert und bereits mehrere größere Schadenfälle abzuwickeln hatte (AEG, Arcandor) trat die Protektor Versicherung erst einmal bei der Insolvenz der Mannheimer Lebensversicherung ein, zu deren Zweck die Protektor Versicherung auch gegründet wurde.              

     

  • Pensionszusage

    Bei einer Pensionszusage sagt der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen direkt zu. Die Pensionszusage bietet dem Arbeitgeber die größte Gestaltungsfreiheit unter allen sog. Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.  

  • Performance

    Unter Performance versteht man den Ertrag einer Kapitalanlage. Für die richtige Beurteilung der Performance eines Investmentfonds ist es wichtig, die Wertentwicklung um das dafür eingegangene Risiko (meist Volatilität genannt) zu bereinigen. Die Performanceberechnung erfolgt i. d. R. gemäß der BVI-Methode, d. h. die Wertentwicklung berechnet sich auf Basis von Rücknahmepreisen unter Berücksichtigung der vollständigen Wiederanlage aller zwischenzeitlichen Ausschüttungen zum jeweiligen Rücknahmepreis.

  • Performance-Fee

    Als Performance-Fee bezeichnet man die Vergütung eines Fondsmanagers, die abhängig von der erzielten Fondsperformance fällig wird. Erzielt der Fonds eine positive Performance wird der Fondsmanager mit einem, in den Bedingungen festgelegten Prozentsatz (z.B. 10 Prozent) an dieser Performance beteiligt, d.h. dem Fondsanleger wird diese Performance-Fee belastet. 

    Wird diese Performance-Fee erst bei Überschreiten einer Höchstmarke, die dem höchsten Fondspreis der Vergangenheit entspricht, fällig spricht man von einer High-Watermark-Regel. Fehlt diese Regelung, wird dem Fondsanleger aus jeder positiven Performance eine Performance Fee belastet, was die Gesamtperformance für den Kunden stärker belastet.  

  • Pflegeversicherung

    Eine Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.

    Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, diese auch als private Pflegezusatzversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)[1] als Pflichtversicherung eingeführt. Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung hat das „Pflegefallrisiko“ Anerkennung als ein allgemeines Lebensrisiko gefunden. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt jedoch nicht sämtliche Pflegekosten ab; erstens ist sie nur als Zuschuss zu den Pflegekosten konzipiert, zweitens werden bestimmte Pflegeaufwendungen nicht berücksichtigt. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen daher oft nicht zur Deckung aller entstehenden Kosten aus. Die Pflegeversicherung erbringt nur Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag, unabhängig davon, wie hoch die zeitlichen oder finanziellen Aufwendungen im Einzelfall tatsächlich sind. Deshalb sind oft zusätzliche Leistungen der Angehörigen in Form eigener Arbeit oder finanzieller Aufwendungen erforderlich. Da der Gesetzgeber die von der Pflegeversicherung zu zahlenden Beträge nicht oder nicht vollständig an die durch die Inflation bedingten steigenden Kosten angleicht, steigt der Anteil der selbst aufzubringenden Mittel im Laufe der Jahre immer weiter an. Bei der ambulanten Pflege entstehen zusätzliche Kosten, wenn der Pflegebedürftige viele der erforderlichen Pflegeleistungen von einem Pflegedienst ausführen lässt. Besonders bei alleinstehenden Pflegebedürftigen wirkt sich hier aus, dass für die Hauswirtschaft nur rund eine Stunde pro Tag bewertet wird. Bei der ambulanten Pflege durch Pflegepersonen erfordern die von der Pflegekasse gezahlten Geldleistungen eine private Aufstockung, sobald Familienfremde als Pflegepersonen tätig werden. Denn außerhalb der Familie findet sich kaum jemand, der ehrenamtlich pflegt. Die private Versicherungswirtschaft hat als Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Lebens- und Krankenversicherung Tarife entwickelt, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form von Pflegekosten-, Pflegerenten oder Pflegetagegelder ergänzen. Angesichts der zu erwartenden weiteren Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen, kommt der Absicherung des Pflegefallrisikos eine wachsende Bedeutung zu. 

  • Portfolio

    Ein Portfolio bezeichnet die Zusammensetzung einer Kapitalanlage. Bei Wertpapieren und Investmentfonds bezeichnet es speziell die Zusammensetzung des Wertpapiervermögens.

  • Portfoliomanagement

    Das Portfoliomanagement hat die Aufgabe, die Kapitalanlagen im Interesse des Anlegers zu optimieren. Der Kauf und Verkauf von Objekten wird unter Renditegesichtspunkten bewertet und ausgeführt. 

  • Private Equity

    Private Equity bezeichnet eine spätere Phase der Unternehmensfinanzierung und erstreckt sich bis unmittelbar vor Börseneinführung.  

     

  • Private Haftpflichtversicherung

    Die private Haftpflichtversicherung ist sicher die wichtigste Versicherung, die ein volljähriger Mensch benötigt. Nach dem Gesetz (§ 823 ff. BGB) ist Jeder (Schädiger) für von ihm verursachte Schäden Dritten (Geschädigte) gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Haftung ist in ihrer Höhe unbegrenzt. Dabei ist es gleichgültig, ob der Schaden aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit  des Schädigers eingetreten ist. (Verschuldenshaftung). Kinder sind bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. 

  • Private Rentenversicherung

    Die private Rentenversicherung ist eine freiwillige Versicherung der 3. Schicht. Sie stellt dem Versicherungsnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslängliche Rente zur Verfügung und kann über Jahre hinweg ratierlich angespart oder mit einer Einmalzahlung (Einmalbeitrag) abgeschlossen werden. Sie ist als klassische Rentenversicherung mit garantierter Rentenhöhe möglich oder als fondsgebundene Rentenversicherung. Bei der klassischen Rentenversicherung erfolgt die Anlage des Sparanteils im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft. Über dem Garantiezins anfallende Zinserträge fließen dem Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung als zusätzliche Rentenleistung zu. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird der Sparanteil des Beitrags in Investmentfonds investiert. Garantierte Rentenleistungen können hier nicht zugesagt werden. Es können jedoch innerhalb von Garantiekonzepten der Versicherungsgesellschaften auch die Leistungen von fondsgebundenen Rentenversicherungen je nach Gesellschaft und Tarif garantiert werden. Eine Alternative zur laufenden Rente stellt die so genannte Kapitalabfindung dar, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns anstelle der lebenslangen Rente beantragt werden kann. 

     

  • Private Unfallversicherung

    Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), die nur für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit leistet, tritt die private Unfallversicherung in der Regel für alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufs ein. Ihre Leistungen können vielfältig sein. Neben einmaligen Leistungen bei dauerhafter, unfallbedingter  Invalidität, entsprechend dem Grad der ärztlich festgestellten Invalidität, kommen Leistungen bei Unfalltod, unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt, unfallbedingter zeitlich begrenzter Arbeitsunfähigkeit sowie sonstige Leistungen wie Bergungskosten, Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen sowie je nach Gesellschaft und Tarif weitere Leistungen hinzu. 

  • Produktinformationsblatt

    Das Produktinformationsblatt (PIB) wurde im Zuge der VVG-Novelle von 2007 und der Informationspflichtenverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Es soll den Interessenten und Kunden bereits vor Antragstellung des Versicherungsvertrages in komprimierter, verständlicher Form alle wesentlichen Aspekte des gewünschten Vertrags aufzeigen und ihm damit zu mehr Sicherheit beim Abschluss von Verträgen verhelfen. 

    Das PIB weist neben anderen relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten auch die in den Verträgen enthaltenen Kosten in Euro aus. Der Einfluss von Fondskosten auf die Rendite bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen (Reduction-in-Yield) wurde zum 1.1.2015 für die Lebensversicherer verpflichtend. Es wurde jedoch vom Gesetzgeber verabsäumt, klare Regelungen für die Darstellung der Renditeminderung zu erlassen. Daher sind die Ergebniss von Modellrechnungen der Lebensversicherer nicht in jedem Fall vergleichbar. 

    Honorarberater, die ohnehin in der Kostenminimierung für den Kunden einen wichtigen Teil ihrer Beratungsleistung sehen, zeigen dem Kunden diese Zusammenhänge und entsprechende kostengünstige Alternativen in der Regel auf.    

  • Progressionsvorbehalt

    Steuerliche Einkünfte, die unter ‚Progressionsvorbehalt stehen, werden nicht direkt besteuert. Diese Einkünfte werden aber bei der Festsetzung des im Inland anfallenden Steuersatzes für die steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt.

  • Projektentwicklung

    Neue Immobilien, die sich in der Planung oder Bauphase befinden, werden als Projektentwicklung bezeichnet.

  • Provision

    Als Provision bezeichnet man die Vergütung für die Vermittlung eines Geschäfts, welches zwischen - meist zwei - Geschäftspartnern (zum Beispiel Käufer und Verkäufer; Mieter und Vermieter) geschlossen wird, durch einen Dritten (Vermittler, Makler, Agentur, Handelsvertreter, Vertriebspartner). Dieser Dritte erhält eine Provision, oft eine Umsatzprovision (= Anteil der Summe, welche der Käufer dem Unternehmer bezahlt). Die Auszahlung der Provision kann bei Abschluss des Vertrages oder später erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt ist der vermittelte Vertrag zwischen den beiden Vertragspartnern noch nicht erfüllt. Erst wenn der Vertrag erfüllt ist, ist die Provision komplett verdient.

    Bei Provisionen handelt es sich um erfolgsabhängige Vergütungen, die die erfolgreiche Vermittlung von Verträgen voraussetzen. Für die Vermittlung und Betreuung von Finanzdienstleistungen werden traditionell einmalige (Abschlussprovision) und laufende Provisionen (Folgeprovision) gewährt. Die Provisionshöhe richtet sich häufig nach Bezugsgrößen wie der vermittelten Versicherungssumme, der Darlehenssumme bei Finanzierungen oder der Beitragshöhe bei Kranken- und Sachversicherungen. 

    Da unabhängige Vermittler (Makler) gesetzlich auch bei Verkaufsgesprächen, die nicht zum Vermittlungserfolg führen zur Protokollierung der  Beratung und zur Dokumentation verpflichtet wurden, stieg der administrative Aufwand bei unabhängigen Vermittlern insgesamt deutlich an.

    In den letzten Jahren steht die Vermittlung gegen Provisionen verstärkt in der öffentlichen Kritik. Der Provisionsanreiz des Vermittlers, auch der Banken, hat die verkäuferischen Aktivitäten intensiviert.

    Vertriebsformen wie  Strukturvertriebe benutzen die Provision besonders intensiv zur Vertriebssteuerung und Motivation ihrer Verkäufer und verbinden die Provisionshöhe und den Aufstieg des einzelnen Vermittlers mit der Erzielung bestimmter verkäuferischer Erfolge. Diese Überbetonung der Vermittlervergütung führt, wie eine Vielzahl von Fällen der Vergangenheit zeigte, zu einer nur mangelhaften Beratungsqualität, die ihre Ursache auch in meist fehlenden Ansprüchen an die Vermittlerqualifikation und die mangelhafte Ausbildung branchenfremder Vermittler haben.

    Die Bundesregierung hat in der von ihr beauftragten und von Evers-Jung erstellten Studie „Anforderungen an Finanzvermittler - mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ auf aktuelle Missstände hingewiesen, die aus einer überzogenen Provisionsorientierung von Banken und Vermittlern resultieren.

    Als Beratungs- und Vergütungsform, die besonders geeignet ist, diese Missstände zu beseitigen stellt die Studie die Honorarberatung heraus.                

     

  • Publikumsfonds

    Fonds, dessen Anteile jedermann frei erwerben und jederzeit zurückgeben kann.