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Support & Services

 

confee-Support-Telefon

Fragen zu Produkten, zur Anwendung von Software, zur praktischen Umsetzung der provisionsfreien Finanzberatung oder allgemeine Fragen können Partner über das con.fee Support-Telefon stellen und das von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18 Uhr. Über das con.fee Support-Telefon erhalten Partner Auskunft und Hilfe. 

Berechnungen und Analysen

Bestehende Anlage- und Sparformen in Policen und Fonds oder Angebote des Wettbewerbs zu analysieren ist bei komplexen und wenig transparenten Produkten nicht immer einfach. confee erstellt hierzu für neue Partner Berechnungen und Analysen und informiert zu den Inhalten und besonderen Merkmalen von Produkten. Kosten- und Renditeanalysen werden mit Hilfe des con.fee Check Kosten- und Renditevergleichsrechners erstellt.   

Muster-Kundenvereinbarungen

Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Verbraucherschutz unterliegen häufigen Veränderungen. So wurde z. B. das Widerspruchsrecht von Verbrauchern in den letzten Jahren mehrfach geändert. Maklerverträge, die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen, sind gefährdet. Sie sind rechtsunwirksam und können vom Kunden angefochten werden.

Eine von confee beauftragte Fachanwaltskanzlei hat Standard-Vermittlungs- und Beratungsverträge für die Provisionsfreie Finanzberatung erstellt. Damit können confee Berater mit juristisch geprüften Vertragstexten arbeiten.

Antragsservice

Angesichts der hohen Anzahl von Produktpartnern können con.fee-Partner auf einen besonderen Antragsservice zugreifen. Im Rahmen dessen werden eingehende Anträge erfasst und auf formelle Fehler vorgeprüft. In der Regel noch am Tag des Posteingangs werden sie an die Produktgeber weitergeleitet.

Einzug von Beratervergütung

Für Makler, die noch nie Rechnungen erstellt und an ihre Kunden versendet haben, stellt die Rechnungserstellung und der Einzug von Beratervergütungen eine echte Herausforderung dar. con.fee Partner können hierzu den Inkassoservice eines auf Inkasso-Dienstleistungen spezialisierten con.fee Kooperationspartners nutzen. Dabei erfolgt die Rechnungsstellung im Namen des con.fee Partners. Falls ein Sepa-Mandat vorliegt, erfolgt die Abbuchung vom Konto des Kunden. Alternativ kann der Berater die Begleichung auch per Überweisung mit seinem Kunden vereinbaren.