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Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • Wertentwicklung

    Es gibt verschiedene Methoden, den Erfolg von Investmentfonds zu messen. Jede Methode ist für bestimmte Betrachtungen geeignet. Die Wertentwicklungsberechnungen des Bundesverbands Investment und Asset -management – BVI vergleichen die Managementleistungen und dienen als Vorstufe für die Errechnung des persönlichen Anlageerfolgs. Der BVI berechnet die Managementleistung der deutschen Investmentfonds für eine einmalige Anlage eines bestimmten Betrages. Maßgebend sind die Anteilwerte der Fonds zum Beginn und zum Ende des Berechnungszeitraums sowie die Gesamtausschüttung inklusive der Körperschaftsteuerguthaben. Individuelle steuerliche Faktoren gehen nicht in die Berechnung mit ein. Die während des Berechnungszeitraums erfolgten Ausschüttungen werden am Tag der Ausschüttung stets als zum Anteilwert wieder angelegt betrachtet, wie es bei einem Investmentkonto der Fall ist. 

     

  • Wertpapier

    Ein Wertpapier bezeichnet eine Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Oftmals werden unter Wertpapieren in erster Linie Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate verstanden. 

  • Wertpapierkennnummer - WKN

    Die Wertpapierkennnummer (WKN) ist eine sechsstellige in Deutschland gebräuchliche Nummer, die jedes Wertpapier – also auch jeden Fonds – eindeutig identifiziert.

  • Wertpapierleihe

    Eine Wertpapierleihe (bei Aktien auch Aktienleihe oder selten auch Aktiendarlehen) ist ein Geschäft, bei dem der Verleiher einem Entleiher ein Wertpapier für eine begrenzte Zeit zur Nutzung überlässt, wofür er normalerweise eine Gebühr erhält.

    Im weiteren Sinn fasst man unter den Begriff Wertpapierleihe oder dem äquivalenten englischen Begriff „Securities Lending“ zusätzlich die verwandten Geschäftsarten Wertpapierpensionsgeschäft und Sell-Buy-Back.

    Üblicherweise wird vereinbart, dass der Entleiher dem Verleiher entgangene Erträge (d. h. Erträge, die während des Leihgeschäftes anfallen und deshalb wegen des Eigentumsübergangs dem Entleiher zustehen, also Zinszahlungen, Dividenden) erstattet. Dies entspricht der Pflicht eines Entleihers im juristischen Sinne, bei Rückgabe das entliehene Gut „mit Früchten“ zurückzugeben. Die Tatsache, dass nicht dieselben Wertpapiere zurückgegeben werden, ist wirtschaftlich bedeutungslos, da Wertpapiere derselben Wertpapiergattung vertretbare Sachen sind. Eine Rückgabe derselben Papiere wäre oft auch sehr aufwendig oder gar unmöglich (z. B. bei girosammelverwahrten Papieren oder Wertrechten).

    Institutionelle Anleger und Investmentgesellschaften mit großen Portfolios wie ETFs können durch den Verleih ihrer Wertpapiere an Banken gegen Gebühr ihre Rendite verbessern und ihre Depotkosten senken.

    Für den Anleger, der in Investmentfonds investiert, stellt die Wertpapierleihe ein Emittentenrisiko dar, das im Fall des Ausfalls des Entleihers zu Verlusten führen kann, wenn die Wertpapierleihe nicht mit werthaltigen Sicherheiten abgesichert ist. 

     

  • Wertzuwachs

    Im Wesentlichen ergibt sich der Wertzuwachs der Anteile aus Miet- und Zinseinnahmen, Wertsteigerungen der Immobilien sowie der Kursentwicklung der Wertpapieranlagen. Der Wertzuwachs führt zu einer Anhebung des Anteilpreises und damit zu einer Vermögensvermehrung bei den Anlegern.

  • Wiederanlage

    Im Wesentlichen ergibt sich der Wertzuwachs der Anteile aus Miet- und Zinseinnahmen, Wertsteigerungen der Immobilien sowie der Kursentwicklung der Wertpapieranlagen. Der Wertzuwachs führt zu einer Anhebung des Anteilpreises und damit zu einer Vermögensvermehrung bei den Anlegern.

  • Wohlverhaltensregeln

    Die BVI – Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger.