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Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • Backtesting

    Mit Backtesting (auch Rückvergleich) bezeichnet man den Prozess mit dem eine Strategie, Theorie oder ein Modell überprüft wird, indem die Strategie, die Theorie oder das Modell auf historische Daten angewendet wird. Eine typische Anwendung für ein Backtesting ist zum Beispiel im Portfoliomanagement die Untersuchung der Frage, welche Ergebnisse eine Handelsstrategie in der Vergangenheit auf einem Aktienmarkt gebracht hätte.

  • BAFin

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

    Aufsichtsbehörde der Finanzdienstleister (im wesentlichen Kreditinstitute, Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute) mit Sitz in Deutschland.

  • Basisrente

    Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente (nach dem Ökonom Bert Rürup) bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge.

    Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung weitgehend der gesetzlichen Rente entspricht. Allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es bei der Basis-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird ausschließlich lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.

    Die Beiträge zum Aufbau einer Basis-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar. Die Voraussetzungen sind, dass der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen darf, dass die Rente bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen darf und dass die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag analog zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind.

  • Basiswert Ein Basiswert (englisch: Underlying) ist der Referenzwert eines Derivates. Der Anleger partizipiert an dessen Wertentwicklung. Basiswerte können z.B. Aktien, Währungen, Indizes oder ähnliches sein. Als Basiswert bzw. Underlying wird der Vertragsgegenstand eines Wertpapiergeschäftes bezeichnet, der für die Bewertung und Erfüllung des Vertrages als Grundlage dient.
  • Beispielrechnung

    Als Beispielrechnung (siehe auch Modellrechnung) bezeichnet man eine unverbindliche Berechnung des Verlaufs einer Kapital- oder Rentenversicherung unter Zugrundelegung bestimmter, individuell definierter Annahmen. Sie wird häufig eingesetzt, um einen bestimmten, abzuschließenden Vertrag zu simulieren und damit dem Interessenten den möglichen Vertragsverlauf aufzuzeigen. Sie ist Bestandteil eines jeden Angebots, das seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2008 erstellt wird.

  • Beitragsfreistellung

    Unter Beitragsfreistellung versteht man die dauerhafte Einstellung der Beitragszahlung in der Lebensversicherung.

    Aus dem angesammelten Deckungskapital wird eine beitragsfreie Versicherungssumme gebildet, in deren Höhe der Versicherte nach wie vor versichert ist. Analog gilt dies auch für Rentenversicherungen. Da die Versicherungspolice in den ersten 5 Vertragsjahren mit den Abschlusskosten (Alphakosten) belastet wird, ergibt sich auch eine entsprechend geringere beitragsfreie Versicherungssumme.

    Die Beitragsfreistellung stellt ggf. eine Alternative zur Vertragskündigung oder zum Verkauf der Lebensversicherung dar. Ob sie sich für den Kunden lohnt, kann nur eine Beratung durch einen unabhängigen Berater ergeben, der vom Kunden entsprechend aufwandsbezogen honoriert wird. Für eine derartige Beratung wird in der Regel ein Honorar auf Stundenbasis erhoben. Der Aufwand hierfür dürfte im Normalfall 3 Stunden pro Vertrag nicht überschreiten.

  • Beratungsprotokoll

    Seit 01.01.2008 sind Versicherungsvermittler und Banken verpflichtet, beim Verkauf von Versicherungen und Kapitalanlagen ein Protokoll über die durchgeführte Beratung anzufertigen. Ab 01.01.2013 müssen auch Beratungen und Verkaufsgespräche zu geschlossenen Fonds und Beteiligungen protokolliert werden. Freie Vermittler von Investmentfonds sind dann wie bereits Banken ebenfalls verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen.

    Der Inhalt des Beratungsprotokolls sollte das Beratungsgespräch im Wesentlichen wiedergeben. Es muss dem Kunden unmittelbar nach der Beratung ausgehändigt werden. Als Kunde sollten Sie auf eine inhaltlich lückenlose Protokollierung des Beratungsgespräches bestehen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Schadensersatzansprüche aus der Beratung erheben, gilt das Beratungsprotokoll als ein wichtiges Beweismittel.

    Auf keinen Fall sollten Sie ein Beratungsprotokoll als Kunde unterschreiben, auch wenn Sie dazu vom Berater aufgefordert werden. In diesen Fällen soll das Beratungsprotokoll hauptsächlich zur Enthaftung des Beraters eingesetzt werden. Ihre Rechtsposition wäre in diesem Fall jedoch geschwächt.

  • Berufsunfähigkeits-versicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

    Im Allgemeinen wird mit dem Begriff "Berufsunfähigkeitsversicherung" eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der "Berufsunfähigkeit". Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

    Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert bzw. die sie zwar unentgeltlich verrichten, im Falle des Ausfalls jedoch nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.

    Zur Invaliditätsversicherung zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease- sowie die private und die gesetzliche Unfallversicherung, die in ihren Bedingungen jedoch unterschiedliche Ausprägungen haben.

    Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung bei voller Erwerbsminderung beträgt nur etwa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Sie erhält nur, wer weniger als drei Stunden am Tag berufstätig sein kann. Allein mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente lässt sich der gewohnte Lebensstandard kaum halten, geschweige denn erhöhte Aufwendungen, die zur Bewältigung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen erforderlich wären, bestreiten.

    Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder vergleichbarer Verträge, wie einer Dread Disease- oder Grundfähigkeitsabsicherung, schützen vor den wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit und ermöglichen den Erhalt des bestehenden Lebensstandards.

  • Betakosten

    Unter Betakosten versteht man in der Versicherungsmathematik laufende Kosten für die Verwaltung von Lebensversicherungen.

    In den Produktinformationsblättern der Versicherungswirtschaft werden diese Kosten ausgewiesen. In den ausgewiesenen Kosten sind jedoch auch Abschlusskosten (Alphakosten) enthalten, die nicht als solche ausgewiesen werden. So betragen die laufenden Kosten in den Produktinformationsblättern je nach Gesellschaft zwischen sechs und zwölf Prozent, in einzelnen Fällen auch mehr. Die in den Bilanzen der Versicherer ausgewiesenen Verwaltungskosten betragen dagegen im Durchschnitt zwei bis drei Prozent des Beitragsaufkommens. Die Differenz erklärt sich aus den erheblich über den ausgewiesenen Abschlusskosten liegenden Kosten für den Versicherungsvertrieb.

    Honorartarife der Versicherer zeichnen sich dadurch aus, dass nicht nur die ausgewiesenen Abschlusskosten entfallen, oder zumindest auf die internen Abschlusskosten reduziert sind, sondern auch dadurch, dass die laufenden Kosten um die darin enthaltenen Abschlusskostenanteile ermäßigt sind. Damit ergeben sich erhebliche Vorteile für den Kunden, die durch einen ausschließlichen Provisionsverzicht des Vermittlers und die Provisionsweitergabe an den Kunden gegen Honorar nicht erreicht werden können.

  • Beteiligungsgesellschaft

    Ein Anleger beteiligt sich mit seiner Kommanditeinlage entweder unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft, die in der Regel die Rechtsform einer GmbH & Co. KG hat. Diese wiederum investiert in das Investitionsobjekt.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

    In der bAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:
    -Direktzusage: Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer direkt Leistungen zu und bildet bilanzwirksame Rückstellungen;
    -Unterstützungskasse (UK) (rückgedeckt oder reservepolsterfinanziert) gewährt formal keinen Rechtsanspruch: Arbeitgeber leistet als Trägerunternehmen zur Finanzierung der erteilten Zusage regelmäßige oder einmalige Dotierungen in die Unterstützungskasse;
    -Pensionskasse (PK): Selbständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert;
    -Direktversicherung (DV): spezielle Policen einer Lebensversicherungsgesellschaft, steuerlich der Pensionskasse gleichgestellt;
    -Pensionsfonds (PF): neuerer Durchführungsweg, hohe Aktienquote zulässig.
    Die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten als mittelbare Durchführungswege, da die Durchführung bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erfolgt. Sie werden auch als versicherungsförmige Durchführungswege bezeichnet.

  • Bewertungstag

    Im Bereich der Investmentfonds der Tag, an dem die Bewertung des Fonds stattfindet.

  • Blind Pool

    Ein Anlagekonstrukt, bei dem zum Zeitpunkt der Investitionen die zulässigen Vermögenswerte und/oder die Investitionssumme noch nicht feststehen.

  • Bonität

    Die Bonität beschreibt bei Wertpapieren die Fähigkeit einer Emittentin ihren Rückzahlungs- und Tilgungsverpflichtungen nachzukommen. Diese Qualität der Emittentin wird durch ein Rating ausgedrückt.

  • Bullenmarkt

    Marktphase, die durch steigende Kurse gekennzeichnet ist.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BAFin)

    Investmentgesellschaften sind Spezialkreditinstitute und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin.

    Die Bundesbehörde erteilt den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und hat u.a. darüber zu wachen, dass die Investmentgesellschaften die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAG) einhalten.

    (siehe auch BAFin)

  • Business Plan

    Geschäftsplan eines Unternehmens, in dem die Vorhaben, die Ziele und die dafür erforderlichen Maßnahmen aufgeführt und quantifiziert sind.

  • Buy-and-Hold

    Siehe passives Investieren

  • Bärenmarkt

    Marktphase an der Börse, die durch fallende Kurse gekennzeichnet ist.

  • Börse

    Handelsplatz für Waren und Wertpapiere. In Deutschland gibt es Börsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.