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Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • Zertifikat

    Als Zertifikate werden Schuldverschreibungen bezeichnet, die über derivative Komponenten verfügen, so dass ihre Wertentwicklung von der Wertentwicklung anderer Finanzprodukte abhängt. Zertifikate zählen zu den strukturierten Finanzprodukten. Sie werden von Banken emittiert und vorwiegend an Privatkunden verkauft; sie sind daher klassische Retail-Produkte.

    Zertifikate stellen für Privatanleger eine Möglichkeit dar, komplexe Anlagestrategien zu verfolgen und in verschiedene Anlageklassen zu investieren.

    Der Handel findet vor allem außerbörslich statt. Das erste jemals emittierte Zertifikat war im Juni 1990 ein Index-Zertifikat der Dresdner Bank auf den DAX.

    Aufgrund ihrer Rechtsnatur als Schuldverschreibung besteht bei Zertifikaten das Risiko, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ein Totalverlust des investierten Kapitals eintritt. Die in Fonds angelegten Gelder sind hingegen durch ihren rechtlichen Status als Sondervermögen bei der Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt. Bei Spareinlagen besteht durch den Einlagensicherungsfonds ebenfalls ein weitreichender Schutz bei Zahlungsunfähigkeit der Bank. Investoren, die ihr Geld in Zertifikaten anlegen, genießen diesen Schutz nicht. Zwar werden die meisten Zertifikate von finanziell soliden Banken ausgegeben, wodurch ein Totalverlust durch Zahlungsunfähigkeit des Emittenten sehr unwahrscheinlich ist. Dennoch sollte sich jeder Anleger dieses Risikos bewusst sein. So sind beispielsweise nach der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 die von dieser Bank ausgegebenen Zertifikate vom Handel zunächst ausgesetzt worden; über eine evt. Rückzahlungsquote ist derzeit (stand 08/2012) keine verbindliche Information vorhanden. Es muss aber mit einem Totalausfall für die Investoren gerechnet werden.

    Wie bei allen anderen Anlageprodukten gibt es auch bei Zertifikaten Kosten, die letztlich vom Anleger getragen werden. Die Höhe der Kosten erschließt sich dem Anleger oft nicht unmittelbar. Anders als bei Investmentfonds gibt es bei Zertifikaten keine Verpflichtung des Emittenten zum Ausweis der voraussichtlichen oder tatsächlich angefallenen Kosten.

  • Zillmerung

    Die Zillmerung ist eine Deckungskapital-Berechnungsformel der traditionellen Versicherungsmathematik. Es ist die in Deutschland gebräuchlichste Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz. Die Formel ist nach dem Mathematiker August Zillmer (1831–1893) benannt. 

    Oft wird die Zillmerung auch mit der anfänglich geringen Höhe der Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen in Verbindung gebracht. Doch beziehen sich die deutschen rechtlichen Vorschriften zum Zillmerverfahren auf handelsrechtliche Sachverhalte und sind damit für die im Vertrag zu vereinbarenden Rückkaufswerte nicht maßgeblich.

    Das gezillmerte Nettobeitrags-Verfahren dient vorrangig dazu, die Verpflichtung des Versicherers aus dem Vertrag korrekt in der Bilanz abzubilden. Historisch war damit nicht beabsichtigt, den im Kündigungsfall zu zahlenden Rückkaufswert zu bestimmen. Das gezillmerte Nettobeitrags-Verfahren stellt bis heute eine Grundform der bilanziellen Darstellung von Versicherungsverträgen dar.

  • Zinseszins

    Als Zinseszins wird die Berechnung von Zinsen auf Kapital und bereits kapitalisierte, dem Kapital zugeschriebene Zinsen vergangener Berechnungsperioden verstanden. Erforderlich ist somit, dass dem Kapital bereits fällige Zinsen zugeschlagen wurden, sodass die neue Berechnungsgrundlage von Kapital und kapitalisierten Zinsen ausgeht.

    Mit der Berechnung des Zinseszinses in Abhängigkeit vom Zinssatz sowie der Höhe und Dauer einer Kapitalanlage beschäftigt sich die Zinseszinsrechnung, ein Teilgebiet der Finanzmathematik. Durch Zinseszinsen steigen Vermögen oder Schulden exponentiell.

     

  • Zinsfestschreibung

    Zeitraum, in dem der für ein Darlehen zu entrichtende Zins in bestimmter Höhe vertraglich fest vereinbart ist.

  • Zinskurve

    Als Zinsstruktur bezeichnet man das Verhältnis verschiedener Zinssätze zueinander. Die grafische Veranschaulichung dieser wird Zinskurve, auch Zinsstrukturkurve genannt. Oft werden diese Begriffe synonym verwendet.

    Zinssätze hängen im Allgemeinen von Faktoren wie Laufzeit, Risiko, der steuerlichen Behandlung und/oder sonstigen Eigenschaften der entsprechenden Finanzinstrumente ab. Die Zinskurve zeigt bei Anleihen den Zusammenhang zwischen Restlaufzeit und Rendite an. Die Struktur ist „normal“, wenn die langfristigen Renditen höher sind als die kurzfristigen. Im entgegengesetzten Fall spricht man von einer „inversen“ Zinskurve.