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Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • Rating

    Die Aufgabe eines Ratings besteht in der Beurteilung der Bonität eines Schuldners. Die Bonität umfasst die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit eines Schuldners, der auch Emittent von Wertpapieren sein kann. Unabhängige Ratingagenturen bedienen sich bei der Bewertung bestimmter Kennziffern, sog. Rating-Skalen (z.B. von AAA für die beste Bonität bis D für mangelhafte Zahlungsfähigkeit).

    Im Zuge der Finanzkrise ab 2008, in der vor allem US-amerikanische Ratingagenturen, die sog. Sub-Primes Zertifikate mit zu positiven Ratings versehen hatten, gerieten die führenden Rating Agenturen Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch in heftige Kritik, da sich Banken und Anleger z.B. bei den Zertifikaten der US-Bank Lehman Brothers auf deren positives Rating verlassen hatten.  

  • Realzins

    Unter Realzins versteht man den Zinssatz, der sich nach Abzug der Teuerungsrate (Inflationsrate) vom Nominalzins ergibt. Beträgt z. B. der nominale Zinssatz eines festverzinslichen Wertpapiers 4% und die Teuerungsrate 2%, dann beträgt der Realzins 2%. In Zeiten niedriger Nominalzinsen und höherer Teuerungsraten kann sich auch ein negativer Realzins ergeben. Das heißt, dass der Anleger gemessen an der Kaufkraft seines Vermögens Verluste erleidet.

  • Rechtschutzversicherung

    Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten von gerichtlichen Streitverfahren und außergerichtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich auf. Sie leistet je nach Gesellschaft und Tarif für Streitigkeiten aus dem Verkehrsbereich inkl. des Verkehrsstrafrechts, dem Arbeitsbereich, bei Verfahren vor dem Sozialgericht und auch bei Streitigkeiten aus Verträgen des Privatsektors wie Miet- und Kaufverträge. Versichert sind in der Regel die Kosten der Durchsetzung von Ansprüchen, also Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in allen Instanzen. In einzelnen Bereichen (z.B. Familien- und Erbrecht) beschränkt sich der Rechtsschutz auch auf die ausschließliche Beratung.   

  • Reduction in Yield

    Die Kennzahl Reduction in Yield, kurz RIY (übersetzt etwa Ertragsminderung oder Effektivkosten), zeigt im Bereich der Versicherungen den Verlust durch versicherungs- und fondsbezogene Kosten auf. Es werden die Renditeeinbußen durch die Abschlusskosten und durch die laufenden Kosten inklusive Kapitalanlagekosten in einer Kennzahl zusammengeführt. Die RIY ist in Großbritannien Pflicht.

    In Deutschland müssen ab dem 1.1.2015 neben den Kosten der Versicherung, auch die Kosten der hinterlegten Fonds bzw. Geldanlagen ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, klare Regeln für den Ausweis dieser Kosten zu erlassen. In Folge dessen erfassen die Versicherer mit der Total Expence Ratio nur einen Teil der tatsächlichen Fondskosten und diese noch dazu auf unterschiedliche Weise, sodass ein Vergleich der Leistungen von Fondspolicen u.U. nicht möglich ist. 

  • Reederei

    Eine Reederei ist ein Unternehmen, das Personen und/oder Frachtgut gegen Bezahlung transportiert. Sie besitzt oder chartert Schiffe, mit denen der Transport ermöglicht wird.

     

  • Reit

    Ein REIT (Real Estate Investment Trust) stellt  eine Gesellschaft dar, die Anlegerkapital sammelt, um Renditeimmobilien (Equity REIT) und/oder Hypothekendarlehen (Mortage REIT) zu kaufen und zu verwalten. Anteile an REIT’s werden häufig an großen Börsen wie Aktien gehandelt.

     

  • Rendite

    Unter der Rendite einer Kapitalanlage versteht man das Verhältnis des jährlichen Ertrags, bezogen auf den Kapitaleinsatz, also die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, zuzüglich der Kursgewinne. Die Rendite einer Investmentanlage beruht auf den Ertragseinnahmen des Fonds (z. B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) und den Kursveränderungen der im Fonds befindlichen Werte. 

     

  • Research

    Research ist der englische Begriff für Finanzanalyse. Diese Analyse untersucht Kapitalanlagen auf mögliche Vor- und Nachteile hin und bildet somit eine der Grundlagen für eine Investitionsentscheidung. Für die Analyse werden z. B. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung herangezogen. 

  • Riester-Rente

    Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine besonders geförderte Rentenversicherung der zweiten Schicht, bei der eine staatliche Zulage sofort mit den Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet wird. Sie hat ihren Namen vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester, der als Vater dieser Form der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersversorgung gilt. Zum Ausgleich für die, durch Absenkung des Rentenniveaus eingetretene Rentenkürzung aufgrund der Rentenreform 2000/2001, sollte den Betroffenen  die Möglichkeit gegeben werden, ihre Altersversorgung auf dem bisherigen Niveau zu erhalten. 

    Die Zulagenverwaltung nehmen die Versicherungsgesellschaften vor. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung ist ist die Zahlung einer Kapitalabfindung bei Rentenbeginn auf 30 Prozent begrenzt. Nach der Höhe der Beiträge und der Anzahl der Kinder bemisst sich die staatliche Zulage. Anstelle der staatlichen Zulage kann auch die steuerliche Geltendmachung der Beiträge erfolgen. Die Finanzverwaltung lässt dem Riester-Sparer im Rahmen einer Günstigerprüfung die jeweils für ihn günstigere Förderung zukommen.

    Die Riester-Rente konnte seit ihrer Einführung nicht die in sie gesetzten Erwartungen einer auf Freiwilligkeit beruhenden, alle Betroffenen erfassenden  Vorsorgemaßnahme erfüllen. Lediglich ca. 14 Millionen von ca. 40 Millionen  Berechtigten (Stand 2010) haben bisher einen Riestervertrag abgeschlossen. Dazu hat unter anderem die öffentliche Kritik an den Versicherungsgesellschaften wegen überproportional hoher Kosten beigetragen, die die Rendite des Sparers beeinträchtigten und dem Versorgungszweck der Maßnahme zuwiderlaufen. 

  • Risikoklasse

    Unter der Risikoklasse versteht man die Einschätzung der Risikobereitschaft einer Person, die ihr Geld in eine Kapitalanlage investiert.

    Risikoklassen werden durch Banken und Online-Broker definiert, um anhand der Anlageerfahrung und der Risikobereitschaft des Anlegers den Beratungsbedarf abzuschätzen. Hierzu sind sie laut Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet.

    Wertpapiere in höheren Risikoklassen bergen ein größeres Verlustrisiko. Das hat unterschiedliche Gründe, z. B. eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit oder auch eine höhere Schwankungsbreite (Volatilität). Deshalb wird vom Anleger zu seinem Schutz eine entsprechende Anlageerfahrung erwartet.

    Das geringste Risiko besteht bei Festgeld, Tagesgeld oder Spareinlagen, mit dem Anlageziel des langfristigen und sicheren Vermögensaufbaus. Die höchste Risikoklasse enthalten Anlageformen wie Futures, die zu einem Totalverlust führen können, jedoch hohe Renditen versprechen. DAX-Werte liegen in der Mitte. Die bestehenden Risikoklassen für Kapitalanlagen werden von ihren Erstellern frei definiert, da keine genauen gesetzlichen Vorgaben bestehen. Sie können somit in Details voneinander abweichen. 

  • Risikolebensversicherung

    Die Risikolebensversicherung leistet im Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme an die im Vertrag begünstigten Hinterbliebenen. Ihr Beitrag enthält keinen Sparanteil sodass ein höherer Versicherungsschutz bereits mit kleinen Beiträgen erreicht werden kann. Neben der Absicherung bei Berufsunfähigkeit, mit der sie kombiniert werden kann, stellt sie die Grundlage der privaten Vorsorge dar. Zweckgebunden kann sie zur Absicherung von Finanzierungen oder auch zur Absicherung von Geschäftspartnern eingesetzt werden.  

  • Rückdeckung

    Von Rückdeckung spricht man in der betrieblichen Altersversorgung, wenn bestehende Versorgungszusagen, meist durch Versicherungsverträge abgedeckt werden. Dabei steht die kongruente Rückdeckung für eine Rückdeckungsmaßnahme, deren aktueller Wert dem jeweiligen Teilwert der Versorgungszusage entspricht. Eine partielle Rückdeckungsmaßnahme deckt diesen Wert nur teilweise ab. Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ist stets mit dem Abfluss von Liquidität aus dem Unternehmen verbunden.  

  • Rückkaufswert

    Der Rückkaufswert bezeichnet die Rückvergütung, die der Versicherungsnehmer einer Lebens- oder Rentenversicherung erhält, der den Vertrag vorzeitig kündigt. Sie beinhaltet die Summe der verzinsten Sparanteile der eingezahlten Beiträge abzüglich der ungetilgten Abschlusskosten sowie eines eventuellen Stornoabzugs, den die Versicherungsgesellschaft vornimmt. Aufgrund der Höhe und Verteilung der Abschlusskosten, die bei Provisionstarifen vor allem aus den Vermittlerprovisionen bestehen, beträgt der Rückkaufswert bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen in den ersten Vertragsjahren lediglich etwa 50 Prozent der eingezahlten Sparanteile aus den geleisteten Beiträgen.

    Die Höhe des Rückkaufswertes fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherungen ist darüber hinaus abhängig von der Entwicklung der Fondsanteile in der Police. Dies hat zur Folge, dass bei einer negativen Fondsentwicklung in der Police eine Rückvergütung auch unterhalb von 50 Prozent der geleisteten Sparbeiträge möglich ist.

    Dagegen überschreitet der Rückkaufswert von Lebens- und Rentenversicherungen, die als Netto- oder Honorartarife abgeschlossen werden bereits in der Anfangsphase der Vertragsdauer die Summe der eingezahlten Beiträge. Auch unter Berücksichtigung eines Vermittlungshonorars, das ein Honorarberater berechnet, stellt sich der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung und erst recht bei Ablauf seiner Versicherung erheblich besser. 

    Aufgrund der nach wie vor für den Kunden, trotz gesetzlicher Auflagen, wenig transparenten Kostensituation bei Lebensversicherungen, sind Kunden, die ihre Lebensversicherungen nach Provisionstarifen kündigen häufig enttäuscht über die Höhe ihrer Rückvergütung. Nach wie vor stellt eine Lebensversicherung für viele Kunden eine Black Box dar, die sie nicht durchdringen können.