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Totgesagte leben länger - LV-Rückabwicklung laut EuGH nach wie vor möglich

Information im Überblick:
  • Typ: Webinar
  • Datum: 07.12.2021
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr
  • Preis: 50,00 € (zzgl. MwSt.)
  • Ort: Online

Nach wie vor können Sie als Berater Kunden zu Mehrleistungen aus ihren Lebensversicherungen verhelfen. Die LV-Rückabwicklung ist nicht tot, wie von einigen Marktakteuren verlautet. Vor allem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen bedeutet eine durch Sie initiierte Rückabwicklung unter Umständen mehrere tausend Euro an Nachzahlungen und damit hochzufriedene Kunden. Die Lawtech Group, ein seit Jahren aktiver und erfolgreicher Dienstleister für LV-Rückabwicklungen, unser Kooperationspartner auf diesem Gebiet, stellt ihr Konzept im Webinar vor.

Zuletzt mit Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2019, Az.: C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 wurde festgestellt, dass dem Kunden von Lebensversicherungen ein ewiges Widerrufsrecht zusteht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über sein vertragliches Widerrufsrecht informiert wurde. Selbst zu bereits gekündigten und ausgezahlten Policen steht ihm ein nachträgliches Widerrufsrecht zu.

Eine größere Zahl von Lebensversicherern in Deutschland hatte im Zeitraum von 1994 bis 2007 gem. § 5a VVG a.F. und damit nicht entsprechend der gültigen EU-Richtlinie zum Widerspruchsrecht informiert. Erst mit der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes zum 01.01.2008 hat der deutsche Gesetzgeber geltendes EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt. Von da an erfolgten die Widerspruchsbelehrungen bei allen Versicherern rechtswirksam.

Somit steht den Kunden zu Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ein ewiges Widerrufsrecht zu, vorausgesetzt die Widerrufsbelehrung erfolgte noch gem. § 5a a.F. VVG. Der Kunde kann in diesen Fällen die Erstattung aller Beiträge zzgl. Zinsen beanspruchen. Dies gilt auch für bereits vor Jahren ausgezahlte oder gekündigte Verträge. Für eine Verwirkung des Widerrufsrechts sprechen nach gängiger Rechtssprechung nur wenige bekannte Umstände.

Erschließen Sie sich dieses Beratungsthema, erfahren Sie im Webinar, welche Versicherer für Widerrufe grundsätzlich in Frage kommen und was für Sie als Berater wichtig ist.

Die Teilnahme ist für con.fee Partner kostenlos. 

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