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Neuer Fondskostenausweis stärkt Honorarberatung

Unverbindliche Beispielrechnungen sollen Endkunden eine Vorstellung darüber geben, welche Leistungen sie zum gewählten Ablauftermin erwarten können. Da die Entwicklung der Kapitalmärkte nicht vorhersehbar ist, werden die Leistungen mit unterschiedlichen Wertentwicklungen hochgerechnet. Bisher war es Marktstandard, die Höhe der Fondskosten außen vor zu lassen. Ob ein Fonds 3 % oder nur 0,5 % an Kosten verursacht, bleibt bei der sogenannten Nettomethode unberücksichtigt, d. h. die  Ablaufleistungen unterscheiden sich nicht.

Nachdem es Kunden immer weniger zu erklären ist, dass eine Fondspolice mit aktiv gemanagten Fonds eine bessere Ablaufleistung erzielen soll als eine Police mit kostengünstigen ETFs, kommt es nun offenbar zu einem Umdenken.

Mit dem neuen Jahr stellen weitere Gesellschaften ihre Beispielrechnungen auf die transparentere Bruttomethode um. Dabei wird von einer Wertentwicklung vor Fondskosten ausgegangen. Es zeichnet sich ab, dass sich diese Form der Darstellung als neuer Marktstandard etabliert.

Die einheitliche Berücksichtigung der Fondskosten in den Beispielrechnungen macht es auch Honorarberatern einfacher, Brutto- und Netto-Tarife unterschiedlicher Gesellschaften zu vergleichen. Ohne dass dem Kunden die bisher praktizierte unterschiedliche Behandlung der Fondskosten erklärt werden muss, kann der neue - jetzt online verfügbare - con.fee Check Kosten- und Renditevergleichsrechner eingesetzt werden.