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Makler bleiben oder Versicherungsberater werden?

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtllinie (IDD) beschlossen. Die strikte Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung im Referentenentwurf soll bestehen bleiben. Künftig soll eine Vermischung zwischen beiden Modellen ausgeschlossen sein. Lediglich bei Nichtverbrauchern dürfen Makler weiterhin gegen Honorar beraten und vermitteln. Besitzstände sollen jedoch gegenüber dem Referentenentwurf stärker gewahrt bleiben. Das sind die Kernelemente des Gesetzentwurfs zur IDD, die zum 18.02.2018 in Kraft treten wird.

Keine Vermischung
Durch das Honorarverbot wird Maklern die Möglichkeit genommen, Privatkunden im Rahmen eines Best Advise kostengünstige Netto-Tarife anzubieten. Bestehende Servicevereinbarungen mit dem Kunden gegen Honorar dürfen jedoch auch weiterhin bestehen bleiben. Es gilt also Bestandsschutz. Neue Servicevereinbarungen gegen Honorar dürfen jedoch nicht mehr getroffen werden.

Versicherungsberater dürfen mehr Umgekehrt dürfen die neuen Versicherungsberater - im Referentenentwurf war noch vom Honorar-Versicherungsberater die Rede - neben Netto- auch Provisionstarife vermitteln, falls keine geeigneten Netto-Tarife bestehen. Die Provision wird jedoch dem Kunden direkt vom Versicherer vergütet. In welcher Höhe diese Gutschrift erfolgen muss, wurde nicht beschlossen. Erwartungsgemäß wird dies in der Durchführungsverordnung zum Gesetz geregelt werden. Wichtig für heutige Makler, auch bei Versicherungsberatern gilt Bestandsschutz, Sie dürfen ihre bisherigen Bestandsprovisionen aus ihrer Maklertätigkeit auch weiterhin behalten.

Makler - jetzt handeln!
Es bleibt dabei, das Gesetz schränkt die bisherigen Möglichkeiten eines Versicherungsmaklers stark ein. Auf der anderen Seite bietet sich die Honorarberatung erstmals als die wesentlich attraktivere Alternative an. Mit der Erlaubnis, dass künftige Versicherungsberater die Bestandsprovisionen aus ihrer bisherigen Maklertätigkeit behalten dürfen, hat die Bundesregierung eine große Hürde für den Umstieg beseitigt.

Makler die heute schon gegen Honorar beraten und/oder vermitteln, müssen lediglich in den neuen Status des Versicherungsberaters wechseln und können weiterhin Netto- und Bruttotarife vermitteln. Für Umsteiger, die sich vor Inkrafttreten des Gesetzes für den Umstieg entscheiden, entfällt sowohl eine Sachkundeprüfung als auch evtl. eine sonstige Prüfung.

Weitere Informationen
In Webinaren und Kompetenzseminaren zeigt con.fee Ihnen, warum und wie Sie schon heute als Makler erfolgreich gegen Honorar beraten und vermitteln können und welche einzigartigen Produkte, Services und Tools Ihnen zur Verfügung stehen. Die Termine finden Sie auf unserer Website unter http://www.confee.de/termine.