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Keine Interessenkonflikte mehr

Vergütungen und andere Anreize dürfen nicht verhindern, dass das bestmögliche Interesse der Kunden bei der Vermittlung verfolgt wird. Dies verlangt die neue Versicherungsvertriebs-richtlinie IDD. Speziell bei Versicherungs-Anlageprodukten, wie Fondspolicen soll sichergestellt werden, dass Provisionen nicht zu Interessenkonflikten und Nachteilen für Kunden führen. Dies schreibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.  

Fondsvermittler dürfen ab nächstem Jahr die Bezeichnung "unabhängig" nicht mehr verwenden, wenn sie Provisionen annehmen. Dies bleibt Honorar-Anlageberatern und Honorarfinanzanlagenberatern vorbehalten. Für viele Finanzmakler, die sich, auch in der Vermittlung von Investmentfonds gegen Agio und Betreuungsprovisionen, gerne als unabhängig bezeichnen, bedeutet diese neue Vorschrift, dass sie ihren Außenauftritt, auch im Internet und ihre Erstinformation entsprechend ändern müssen. Tun sie es nicht, riskieren sie abgemahnt zu werden und empfindliche Ordnungsgelder entrichten zu müssen.         

Gleichzeitig will der Gesetzgeber den „Druck auf die Abschlusskosten“ verschärfen. Die bisherigen, meist nur geringfügigen Senkungen der einmaligen Abschlussprovisionen scheinen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) nicht zu überzeugen. „Die bloße Umbuchung von Abschlussprovisionen in laufende Provisionen ist sicherlich nicht hinreichend", so Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht der Bafin in Procontra Online. Provisionsvermittler müssen sich also auf eine weitere Senkung bei den Abschlussprovisionen einstellen.