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IDD verabschiedet: Honorarberatung für Makler

Am 29. Juni wurde das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie vom Bundestag verabschiedet. Überraschenderweise wurden am Ende  noch grundlegende Änderungen beschlossen:

  • Makler dürfen weiterhin Honorare auch von Privatkunden vereinnahmen
  • Versicherer müssen Kunden von Maklern nicht (zusätzlich) beraten
  • Die Weiterbildungspflicht von 15 Stunden im Jahr gilt nicht für Nebenberufs-Vermittler
  • Beratungspflicht gilt auch für den Online-Vertrieb
  • Nach Abschluss einer Restschuldversicherung muss schriftlich über Kosten und Widerrufsrecht informiert werden

Offensichtlich setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Honoraberatung besser gefördert wird, wenn man die rund 47.000 Versicherungsmakler nicht ausschließt, sondern ihnen den Einstieg erleichtert. Die ursprüngliche Aufwertung des Versicherungsberaters, der allein sowohl Netto- als auch Provisionstarife vermitteln darf, ist damit vom Tisch. Das ebenfalls strittige Provisionsabgabeverbot wurde bestätigt.
Nach der formalen Zustimmung des Bundesrates am 07.07.2017 kann das Gesetz nun fristgerecht am 23.02.2018 in Kraft treten.