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IDD-Umsetzung zwingt Makler zur Neuorientierung

Am 31. Mai fand die letzte Bundestag-Anhörung zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD statt. Das Gesetz soll nun endgültig am 22. Juni verabschiedet werden.

Von den Verbänden wurde das Honorarverbot für Makler erneut als unzulässiger Eingriff in die Gewerbefreiheit kritisiert. Mit grundsätzlichen Änderungen ist aber allein aus Zeitgründen nicht mehr zu rechnen. Damit wird es sehr wahrscheinlich bei der strikten Trennung von Provisions- und Honorarberatung im Privatkundenbereich bleiben.

Mit dem Gesetz wird der Versicherungsberater deutlich aufgewertet. Er darf sowohl Nettotarife als auch Provisionsprodukte vermitteln, wobei der Großteil der Provisionen von den Gesellschaften direkt an den Kunden ausgekehrt werden muss. Der neue Versicherungsberater darf zudem seine Kunden isoliert rechtlich beraten und sie außergerichtlich rechtlich vertreten. Er kann somit zukünftig ähnlich wie ein Rechtsanwalt auftreten, während der Provisionsmakler dem Versicherungsvertrieb zugeordnet wird.

Falls nicht doch noch im letzten Moment Änderungsanträge gestellt werden, präsentiert sich der neue Versicherungsberater als die objektiv attraktivere Alternative für Makler.