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2016: Honorarberatung auf dem Vormarsch

Die Kosten für Garantiezusagen in klassischen Lebens- und Rentenversicherungen wirken sich gerade in Niedrigzinsphasen als wahre Renditekiller aus, treiben sie die Rendite zusammen mit den übrigen Kosten in Provisionspolicen real ins Minus. Aufgrund der weiter anhaltenden Niedrigzinsphase werden Garantieprodukte zunehmend vom Markt verschwinden und die Bedeutung kapitalmarktnaher Produkte, insbesondere fondsgebundener Rentenversicherungen und Indexpolicen wird weiter zunehmen.  Sowohl bei Altersvorsorgeprodukten als auch bei Fonds-Direktanlagen wird die Sensibilität der Kunden in Bezug auf Kosten durch zunehmende Verbraucheraufklärung weiter anwachsen. Auch als Folge davon werden ETFs, Smart-ETFs und passive Anlagekonzepte verstärkt nachgefragt.

Das Kundenbedürfnis nach Kostentransparenz und Kostenminimierung wird sich verstärken, und die Honorarberatung wird auch als Folge davon stärker nachgefragt werden. Rückenwind aus der Vermittlerecke erhält sie durch das Absenken der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen, welches sich im nächsten Jahr weiter fortsetzen wird. Vermittler sehen in der Direktvergütung durch den Kunden die Chance, ansonsten drohende Einkommensschmälerungen zu verhindern. 

Mit der Honorarberatung haben Makler die Möglichkeit, sich aus der Abhängigkeit von Provisionen zu lösen. Auf diese Weise können sie ihren Kunden echte Mehrwerte wie eine ausschließlich am Kundeninteresse ausgerichtete Beratung, leistungsstärkere Nettoprodukte und werthaltige Serviceleistungen anbieten. 

Die deutsche Politik hat sich auf ihre Fahnen geschrieben, die Honorarberatung zu fördern. Dafür hat sie bisher leider noch denkbar wenig geleistet. Das nach langer Vorbereitungszeit verabschiedete sog. "Honorarberatungsgesetz“ ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Wenn der Gesetzgeber die breitere Aufklärung der Bevökerung in Fragen der Altersversorgung vorantreiben möchte, um künftig drohender Altersarmut vorzubeugen, muss er die vom Produktverkauf losgelöste unabhängige Beratung stärker fördern.   

Unsere Mindesterwartung ist es, die steuerliche Benachteiligung von Honoraren gegenüber Provisionen zu beseitigen. Konsequenterweise müssen Beratungs- und Vermittlungshonorare zu allen Finanzbereichen und zu allen Schichten der Altersvorsorge auch von Privatpersonen steuerlich absetzbar sein.

Die con.fee AG liefert Finanzberatern seit über 10 Jahren Knowhow, exklusive Nettoprodukte, Beratungsansätze, Spezial-Software und Backoffice-Leistungen für die erfolgreiche Umsetzung der Honorarberatung.

con.fee unterstützt das von ihr entwickelte „Duale Modell“, d. h. ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung für Makler mit Zulassungen gem. §34d und §34f GewO, natürlich auch für Versicherungsberater, Honoraranlageberater und Honorarfinanzanlageberater. Im dualen Modell können sich Berater und Vermittler ohne Zeitdruck in die Honorarberatung einarbeiten. Auch werden Kunden, die sich noch nicht von den Vorteilen einer honorarbasierten Beratung überzeugen ließen, nicht unter Druck gesetzt.    

Im nächsten Jahr wird con.fee ihr Angebot an exklusiven Nettoprodukten und Dienstleistungen weiter ausbauen. Unter anderem werden die angeschlossenen über 220 Partner digitale Dienstleistungen wie eine elektronische Vertragsauskunft aus dem CRM Programm, auch als App, die Vernetzung von Beratungssoftware und neue Internetservices für die Neukundengewinnung nutzen können.