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con.fee AG: Dienstleister für die honorarbasierte Finanzberatung
Dr. Walter Hubel in Mein Geld, Juni/Juli 2010
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Mehr Chancen durch Honorarberatung
Dr. Walter Hubel in Asset Avenue, April 2010
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Alternative Vergütungsformen auf dem Vormarsch?
Brigitte Horn in AssCompact, Juni 2009
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con.fee: Besseres Angebot und Alleinstellung durch honorarbasierte Finanzberatung
Dr. Walter Hubel in AssCompact, Juni 2009
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Mehr Geld im Alter - So genießen Sie Ihren Ruhestand
Dr. Walter Hubel, FinanzBuch Verlag 2008

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Chancen und Risiken der honorarbasierten Finanzberatung
Dr. Walter Hubel in der Zeitschrift für Versicherungswesen, August 2008
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Honorarberatung in Europa
Thomas Meinhardt in der Zeitschrift Cash 05/2008
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Versicherungsjournal 07. März 2008: Maklertrend Honorarberatung?
Beim File-Kongress der Leuphana-Universität Lüneburg wurden aktuelle Trends der Versicherungs- und Finanzbranche vorgestellt. An vorderster Stelle: Honorarberatung, Haftungsdach und Kooperationen.
Professor Dr. Jürgen Simon und sein Team hatten namhafte Referenten gewinnen können. So berichtete Christoph Emsbach, Case-Officer der Wettbewerbsaufsicht für Finanzdienstleistungen von der jüngsten EU-weiten Untersuchung zu Wettbewerbs-Hindernissen im Vertrieb von Unternehmens-Versicherungen.
Zündstoff Altersarmut
Hans H. Melchiors, Vorstand der Volksfürsorge, setzte sich mit dem „Zündstoff Alterarmut“ auseinander. Die These, dass sich Riester für Geringverdiener nicht lohne , hatte starke Medienresonanz gefunden.
Melchiors stellte die Fakten dar und erinnerte daran, dass geringere staatliche Alimentierung und Stärkung der Eigenverantwortung wichtige Ziele der jüngsten Reformen gewesen waren.
Offenlegung Vertriebskosten
Professor Dr. Jörg Finsinger ging mit den Vorschriften kritisch ins Gericht; Hauptkritikpunkt war die Angabe von geplanten Kosten. Daraus erwachse die Gefahr zu optimistischer Planung; die tatsächlichen Werte könnten deutlich abweichen.
Für Kunden seien Rentabilität und Qualität der Leistungen wichtig, die neuen Vorgaben zur Beurteilung aber nicht hilfreich. Sein Lösungsvorschlag: Mehr und bessere Ratings – und im Übrigen mehr Transparenz statt mehr Informationen.
Simon sah zwar grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Kunden an der Höhe der Abschlusskosten, nannte die Vorgaben aber vielleicht etwas zu weitgehend.
Interesse an Honorarberatung
Gleich drei Referenten beschäftigten sich mit der Honorarberatung durch Makler. Noch sei die Verbreitung in Europa gering, stellte Thomas Meinhardt fest, Vorstandsvorsitzender der
con.fee AG. In Deutschland entfielen knapp drei Prozent des Absatzes auf Honorarberatung.
Es gäbe aber wichtige Gründe, sich damit intensiver zu beschäftigen: Erhöhter Beratungsaufwand, Reduzierung der Courtagen, Verlängerung von Haftzeiten und die vorgeschriebene Offenlegung von Abschlusskosten zählten dazu.
Steht die Zillmerung vor dem Aus?
Das Urteil des LAG München zur Arbeitgeberhaftung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) könne ein Schritt dahin sein. Auch werde die Versicherungswirtschaft angesichts sinkender Erträge die bisherigen Courtagemodelle kritisch prüfen.
Michael Hillenbrandt, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG (dvvf), hob hervor, dass Makler durch Honorarberatung unabhängiger von Versicherern werden könnten. Sie müssten stärker kaufmännisch handeln; dazu gehöre, selbstständig Margen zu vereinbaren.
Honorarberatung sei nicht immer angezeigt. Sie passe nicht auf jede Situation und nicht zu jedem Produkt. Hillenbrandt geht von einem Nebeneinander von Beratungsentgelt und Courtage aus.
Honorarberater berät gegen Honorar
Der Begriff Honorarberatung sei nicht geschützt, so Holger Kreuzkamp, Leiter der Rechtsabteilung der Fortis Deutschland Lebensversicherung AG. Eine gesicherte Aussage zur Tätigkeit sei angesichts der geringen Zahl von Beratern noch nicht möglich.
Der Honorarberater erhalte ein Entgelt, das unabhängig vom Vermittlungserfolg sei und vom Kunden gezahlt werde. Er dürfe nicht von einem Versicherer betraut werden.
Haftungsdach gesucht
„Tod des Vermittlers oder wahre Freiheit?“ war die polarisierende Frage von Moritz Schildt, Vorstandsvorsitzender der FHR Finanzhaus AG (Bankhaus Hesse Newman AG). Das Haftungsdach sei Mittel zum Zweck und Voraussetzung für eine qualifizierte Beratung.
Bei Hesse Newman sei auch eine selektive Haftungsübernahme möglich; der Vermittler agiere dann wie ein mobiler Bankberater. Und das sei auch wichtig, denn die Banken träten verstärkt als Wettbewerber der freien Vermittler auf.
Auf Augenhöhe mit der Bank
Ein Haftungsdach trage dazu bei, dass sich freie Vermittler auf Augenhöhe mit der Bank bewegen könnten. Dem stimmte auch Dr. Sebastian Grabmeier zu, Vorstandschef von
Jung, DMS und Cie. AG (JDC).
Auch wenn für die Vermittlung von Fonds weiterhin keine bankaufsichtsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, sei das Haftungsdach in der ganzheitlichen Beratung unverzichtbar. Schnell würden im Beratungsgespräch Themenfelder berührt, die unter die Erlaubnispflicht fielen. Betroffen seien beispielsweise Anlageempfehlungen zu einem Kundenportfolio, das neben Fonds auch Aktien und andere Wertpapiere enthalte.
Auf Nachfrage stellte er klar, dass Makler auch unter einem Haftungsdach weiterhin als unabhängige Vermittler auftreten können. So müsse das JDC-Logo nicht auf jedem Blatt der Geschäftskorrespondenz des Maklers stehen. „Wir sind Dienstleister, kein Strukturvertrieb“, so sein Kommentar.
Perspektive Kooperation
Drittes Top-Thema war die Kooperationen von Maklern, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Rechtsanwalt Stephan Michaelis konzentrierte sich auf die Kooperationsmöglichkeiten für Rechtsanwälte und Versicherungsmakler.
Wichtig zu wissen: Rechtsanwälte dürfen mit Maklern nicht in einer Gesellschaft oder in Form von Bürogemeinschaften kooperieren. Die Lösung heißt Hausgemeinschaft, Family-Office oder Dauerberatungs-Vereinbarung.
Kunden bringt die Kooperation Know-how-Bündelung, verbesserte Kommunikation und höhere Rechtssicherheit. Makler wie Rechtsanwalt profitieren von besserer Vernetzung, fachlichem Austausch, neuen Kontakten, Kostenvorteilen und höheren Einnahmen, so Michaelis.
Steuerberater statt Autoverkäufer
Rechtsanwalt Jürgen Robienski vom Lehrstuhl von Professor Simon fasste die gestiegenen Anforderungen für Vermittler zusammen. Sein Fazit mündete in einem Appell:
„Versicherungs-Vermittler und Anlageberater werden in den nächsten Jahren eine Entwicklung ihres Berufsstandes erfahren, die mit der von Rechtsanwälten und Steuerberatern vergleichbar ist. Nehmen Sie die Herausforderung an! Vergleichen Sie sich nicht mit Autoverkäufern und Einzelhändlern!“
Sabine Brunotte
Interview in Expertenpresse News
Thomas Meinhardt
(Mitgründer und Vorstandsvorsitzender con.fee AG)
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Dr. Walter Hubel
(Vorstand Vertrieb und Marketing con.fee AG)
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