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Neue Vermittlerrichtlinie verabschiedet

Die neue Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) wurde Ende letzten Jahres vom Europäischem Parlament verabschiedet. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, diese Richtlinie innerhalb von 24 Monaten umzusetzen. 

Versicherungsvermittler müssen zukünftig unter anderem vor einem Vertragsabschluss deutlicher als bisher darüber aufklären, ob sie im Auftrag ihres Kunden oder für Rechnung und im Namen eines Versicherungsunternehmens handeln. Außerdem müssen sie mitteilen, ob sie auf Basis eines Kundenhonorars oder auf Basis von Provisionen arbeiten.

Beim Vertrieb von sogenannten Versicherungsanlageprodukten (z. B. Rentenpolicen) gelten zusätzliche Anforderungen. So müssen Versicherungsmakler Kunden sämtliche Kosten und verbundene Gebühren rechtzeitig vor dem Abschluss zur Verfügung stellen. Ähnlich wie im Fondsbereich sind Im Rahmen der Beratung zukünftig Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Verlusttragfähigkeit, Risikotoleranz und Ziele abzufragen. 

Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus strengere Anforderungen vorschreiben. Insbesondere können sie das Annehmen von Provisionen oder Gebühren einer dritten Partei verbieten. 

Somit ist damit zu rechnen, dass die in Deutschland vermeintlich abgeschlossene Diskussion über ein Provisionsverbot bald wieder aufleben wird. Wohl denen, die ihren Maklerstatus frühzeitig nutzen und den schrittweisen Einstieg in die Honorarberatung vornehmen. Im dualen Modell der con.fee können sie in die noch ungewohnte Welt der honorarbasierten Beratung und Vermittlung von Netto-Produkten hineinwachsen. Noch haben Makler, die auch die Honorarberatung anbieten einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber klassischen Provisionsvermittlern. Vorausschauenden Maklern ist die Honorarberatung nicht mehr fremd.