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IDD-Umsetzung: Versicherungsmakler dürfen zukünftig nur noch verkaufen

Derzeit können Versicherungsmakler sowohl gegen Provision als auch gegen Honorar beraten. Beispielsweise ist es erlaubt, neben Abschlussprovisionen Gebühren für zusätzliche Serviceleistungen zu erheben. Mit der geplanten Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie sind derartige Mischmodelle nicht mehr möglich. Vielmehr dürfen Makler nur noch entweder Provisionen oder Honorare vereinnahmen. 

Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie, die spätestens im Februar 2018 in Kraft tritt, wird der deutsche Versicherungsmarkt strikt zwischen Verkäufer und Berater aufgeteilt. Klassische Provisionsmakler werden für Dienstleistungen, die über die reine Produktvermittlung hinausgehen, nicht mehr entlohnt. Sie können sich auch nicht mehr leisten, Nettoprodukte zu vermitteln und sind damit zu 100% der Provisionspolitik der Gesellschaften ausgeliefert. 

Im Gegenzug wird der geschützte Begriff des „Honorar-Versicherungsberaters“ geschaffen mit folgenden Wettbewerbsvorteilen:

- Vergütung von Beratungs- und Serviceleistungen auch ohne Vermittlung
- Möglichkeit, Kunden in Versicherungsangelegenheiten außergerichtlich zu vertreten
- Vermittlung von Netto- und Provisionsprodukten
- Erstattung von Provisionen an Kunden bei der Vermittlung von Provisionsprodukten
- Auszahlung von Provisionen an Kunden aufwandsneutral durch Versicherungsgesellschaften
- Unabhängigkeit von weiter sinkenden Abschlussprovisionen
- Keine Stornohaftungszeiten

Für con.fee Partner und Versicherungsmakler, die die Honorarberatung aktuell als §34d-Vermittler ausschließlich oder ergänzend praktizieren, empfehlen wir nach derzeitigem Stand den Umstieg zum Honorar-Versicherungsberater. Im anderen Fall wären sinkende Einkünfte und gravierende Einschränkungen der Betätigungsmöglichkeiten hinzunehmen. Allerdings ist abzuwarten, inwieweit an dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf noch Änderungen vorgenommen werden.